WASHINGTON/OKLAHOMA CITY, 28. August 2026 — Das US-Justizministerium hat am 28. August 2026 formal Stellung in dem Rechtsstreit um das geplante Primäraluminiumwerk bei Inola (Oklahoma) genommen und beantragt, die Klage des Oklahoma-Generalstaatsanwalts vor dem U.S. District Court for the Northern District of Oklahoma abzuweisen. In einer Pressemitteilung erklärte die Energy and Natural Resources Division (ENRD), die umstrittenen Fragen sollten durch bundesgesetzlich vorgesehene Genehmigungsverfahren nach dem Clean Air Act und dem Clean Water Act geklärt werden. (Stand: 28. August 2026). ([justice.gov](https://www.justice.gov/opa/pr/justice-department-files-statement-interest-support-primary-aluminum-smelter-project-inola))
Kern des Konflikts ist ein von Generalstaatsanwalt Gentner Drummond im Juni 2026 eingereichter Antrag, mit dem die Staatsanwaltschaft den Bau und Betrieb der Anlage durch Oklahoma Primary Aluminum stoppen will. Drummond stützt die Klage auf staatliches Recht, vor allem auf Schadens- und Gefahrenabwehrregeln, und beantragte zudem am 11. August 2026 eine einstweilige Verfügung, um Baumaßnahmen bis zur rechtskräftigen Entscheidung zu verhindern. In seinen Verlautbarungen betont Drummond gesundheitliche Risiken für Anwohner, Nutztiere und die Landwirtschaft in Rogers County. ([oklahoma.gov](https://oklahoma.gov/oag/news/newsroom/2026/august/drummond-files-for-preliminary-injunction-to-block-aluminum-smelter.html))
Die ENRD argumentiert dagegen, die Klage sei „vorzeitig“, weil sie die rechtsstaatlich vorgesehenen Umweltprüfungen unterlaufen und damit Bauarbeiten verhindern könne. Das Ministerium verbindet seine Intervention explizit mit Sicherheits- und Industriepolitik: Die Anlage werde als Beitrag zur Stärkung der inländischen Produktion von Primäraluminium dargestellt, einem Rohstoff, den das Justizministerium in seiner Pressemitteilung als „wesentlich für die nationale Verteidigung“ bezeichnet. Zugleich verweist die Mitteilung auf eine jüngste Förderentscheidung des Department of Energy über Zuschüsse in Höhe von bis zu 500 Millionen US-Dollar für das Projekt. ([justice.gov](https://www.justice.gov/opa/pr/justice-department-files-statement-interest-support-primary-aluminum-smelter-project-inola))
Hintergrund: Das Vorhaben, bei dem unter anderem Century Aluminum beteiligt ist und dem Partnern mit Anteilen aus dem Ausland nachgesagte Kontrollfunktionen zugeschrieben werden, sieht eine großflächige Anlage am Verdigris River vor. Drummond hält die geplante Kapazität und die prognostizierten Emissionen für besonders bedenklich; die Oklahoma-Behörden haben bereits Prüfverfahren und Moratorien thematisiert. Die Rechtsfrage dreht sich nun um Zuständigkeit und die Reichweite bundes- gegenüber landesrechtlicher Ansprüche. ([oklahoma.gov](https://oklahoma.gov/oag/news/newsroom/2026/august/drummond-files-for-preliminary-injunction-to-block-aluminum-smelter.html))
Sollte das Bundesgericht der Stellungnahme des Justizministeriums folgen und die Klage abweisen, bliebe den Klägern der Weg über die regulären Genehmigungsverfahren und mögliche Einsprüche offen; ein Verbleib der Sache in der Staatsgerichtsbarkeit würde hingegen die direkte landesrechtliche Kontrolle stärken. Beide Ergebnisse hätten erhebliche Auswirkungen auf künftige Großprojekte mit nationalstrategischer Bedeutung und auf das Verhältnis zwischen Bundesaufsicht und Bundesstaaten in Umweltfragen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).