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Klage eines West‑Point‑Professors wegen Lehrverbot zu menschgemachtem Klimawandel bestätigt — Details noch begrenzt

Ein Professor der U.S. Military Academy in West Point hat laut einer in New York eingereichten Bundesklage behauptet, ihm sei wegen seiner Lehre zur anthropogenen Erderwärmung die Vertragsverlängerung verweigert worden. Gerichtsdokumente und mehrere Nachrichtenberichte…

Kurzmeldung

Ein Verfahren vor dem Bundesgericht im Süden des Staates New York (Southern District of New York) bestätigt, dass ein Professor der U.S. Military Academy in West Point eine Klage gegen die Akademie eingereicht hat, weil ihm nach eigenen Angaben wegen seiner Lehre zu menschlichen Ursachen des Klimawandels Nachteile entstanden seien. In der Klageschrift, die Medienberichte und öffentliche Gerichtsakten wiedergeben, tritt der Kläger als Adam Kalkstein auf; die Einreichung datiert laut den verfügbaren Presseberichten auf Ende August 2026. Die Klage richtet sich gegen die Institution sowie namentlich genannte Mitglieder der Leitungsebene, womit auch die Rollen von Superintendent und Dean of the Academic Board thematisiert werden.

Der Kernanspruch beruft sich nach den öffentlich zugänglichen Berichten auf Rechtsverletzungen, darunter Verletzung von First Amendment‑Rechten und von akademischer Freiheit; gefordert werden demnach unter anderem Wiedereinsetzung als tenured professor und Schadensersatz. Nach den verfügbaren Quellen behauptet der Kläger, ihm sei untersagt worden, im Unterricht die wissenschaftliche Mehrheitsposition darzustellen, dass menschliche Aktivitäten maßgeblich zum Klimawandel beitragen; daraufhin sei seine Vertragsverlängerung nicht erfolgt.

Wesentliche Fakten sind durch mehrere Nachrichtenorganisationen und Einträge in öffentlichen Gerichtsportalen berichtbar, allerdings bleiben einzelne Details offen: Der genaue Wortlaut der Klageschrift, die exakte Docket‑Nummer im Southern District of New York, formale Verfahrensschritte und verbindliche Stellungnahmen der U.S. Military Academy sind ergänzt zu prüfen. Ebenso ist zu klären, ob formale Personalmaßnahmen als „Entlassung“ zu bezeichnen sind oder ob es sich um Nichtverlängerung eines Vertrags oder um andere administrative Schritte handelt.

Zur seriösen Einordnung erforderlich sind: vollständige Einsicht in die Klageschrift und das Docket, eine offizielle Erklärung der U.S. Military Academy (Public Affairs) sowie gegebenenfalls weitere Primärdokumente. Bis diese vorliegen, lässt sich die Einreichung als Fakt bestätigen, nicht jedoch jede juristische oder dienstrechtliche Bewertung der behaupteten Maßnahmen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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