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Militärrichter verwirft 2007‑Aussagen von Khalid Sheikh Mohammed

Ein Militärrichter in Guantánamo hat zentrale Aussagen von 2007 als unverwertbar eingestuft. Das schwächt die Anklage gegen den mutmaßlichen 9/11‑Planer erheblich.

Ein US‑Militärrichter hat am 28. August 2026 wesentliche Teile der 2007 gemachten Aussagen von Khalid Sheikh Mohammed für den anstehenden Prozess ausgeschlossen. Air‑Force‑Lieutenant Colonel Michael A. Schrama wertete die vor sogenannten Clean‑Team‑Befragungen der US‑Bundespolizei FBI erhobenen Äußerungen als unfreiwillig. Sie seien durch die vorangegangene Behandlung in CIA‑Geheimgefängnissen derart geprägt, dass die Regierung die gebotene Freiwilligkeit nicht nachweisen konnte. Die betroffenen Passagen dürfen in der Militärkommission nicht als Beweis verwendet werden.

Khalid Sheikh Mohammed gilt den US‑Behörden als Hauptplaner der Anschläge vom 11. September 2001. Er wurde 2003 festgenommen und 2006 nach Guantánamo Bay verlegt. Seine Verteidiger argumentieren seit Jahren, Aussagen aus dem Jahr 2007 seien durch vorherige, als Folter bezeichnete Verhörmethoden der CIA irreparabel kontaminiert. Schrama folgte in seiner nun ergangenen Entscheidung der Linie, dass die Anklage die gesetzliche Beweislast zur Widerlegung dieses Einflusses nicht erfüllt habe. Es handelt sich um eine Vorentscheidung im Beweisverfahren der Militärkommission.

Die Anklage hatte die 2007er‑Aussagen als zentrale Stütze für die persönliche Verantwortlichkeit von Khalid Sheikh Mohammed angeführt. Mit dem Ausschluss steigen die Hürden für die Staatsanwälte, die nun stärker auf andere Ermittlungsakten, Zeugenaussagen und Dokumente zurückgreifen müssen. Unberührt bleiben davon andere, nicht betroffene Beweismittel. Die Regierung kann die Entscheidung anfechten; zuständig ist zunächst der Court of Military Commission Review. Weitergehende Rechtsmittel zu zivilen Bundesgerichten sind möglich, verlaufen aber erfahrungsgemäß langwierig.

Der formelle Prozessauftakt ist nach einem wenige Tage zuvor veröffentlichten Terminplan für den 5. Juni 2028 vorgesehen. Dieser Zeitplan entstand unabhängig von der jetzigen Beweisfrage und kann durch Rechtsmittel oder weitere Vorentscheidungen erneut verschoben werden. Der Fall bleibt damit – mehr als zwei Jahrzehnte nach den Taten – juristisch und politisch komplex.

Rechtlich stützt sich die Entscheidung auf die Regeln der Militärkommissionen, wonach Aussagen ausgeschlossen werden, wenn sie nicht aus freiem Willen gemacht wurden. Die Bezugnahmen auf frühere CIA‑Verhörpraktiken dienen der einzelfallbezogenen Beurteilung der Freiwilligkeit; sie enthalten keine strafrechtliche Bewertung außerhalb des laufenden Verfahrens. Aussagen von Beteiligten, die Schrama zitieren, stammen aus der schriftlichen Verfügung und aus Gerichtsangaben.

Mit der Unverwertbarkeit der 2007er‑Aussagen verschiebt sich der Schwerpunkt der Anklageführung: Sie muss Belege präsentieren, die unabhängig von diesen Äußerungen überzeugen – oder in der Rechtsmittelinstanz eine Aufhebung des Ausschlusses erreichen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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