Concord — Das Justizministerium von New Hampshire (New Hampshire Department of Justice) hat am 20. August 2026 bestätigt, dass der Staat eine Zahlung in Höhe von 7,278 Millionen US‑Dollar von 3M erhalten hat. Die Auszahlung ist Teil eines nationalen Vergleichs zur Beilegung von Ansprüchen öffentlicher Trinkwasserversorger wegen Kontamination mit PFAS.
Nach Abzug berechtigter Kosten werden die Mittel in den Drinking Water and Groundwater Trust Fund eingezahlt. Dieser Treuhandfonds vergibt Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen an öffentliche Wassersysteme, die nachweislich durch PFAS belastet sind und Kosten für Probennahmen, Behandlungstechnologien oder Anschlusslösungen tragen.
Die Behörde beziffert die 3M‑Überweisung als die vierte größere Auszahlung an New Hampshire im Zusammenhang mit PFAS‑Vergleichen. Insgesamt seien damit mehr als 43 Millionen US‑Dollar an den Staat geflossen. Weitere Zuflüsse sind gemäß den Vergleichsbedingungen möglich, da Ansprüche von Teilklassen phasenweise abgewickelt werden.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Erlöse aus PFAS‑Vergleichen, nach Abgeltung zulässiger Gebühren, dem Trinkwasser‑ und Grundwasser‑Treuhandfonds zuzuführen sind. Das Department of Environmental Services koordiniert die Prüfung der Förderfähigkeit und die Mittelvergabe. Anspruchsberechtigt sind kommunale und andere öffentliche Versorger mit dokumentierten PFAS‑Belastungen und belegten Gegenmaßnahmen.
Kommunale Vertreter berichten, dass die bisherigen Auszahlungen konkrete Projekte ermöglichen, etwa den Einbau zusätzlicher Aktivkohle‑ oder Ionenaustausch‑Filtersysteme oder den Anschluss stark betroffener Teilnetze an weniger belastete Quellen. Die nun eingegangenen Mittel stärken die Finanzierungsbasis laufender Sanierungsmaßnahmen in New Hampshire und verringern nach Einschätzung beteiligter Behörden den unmittelbaren Kostendruck auf Versorger und Haushalte.
Hintergrund: PFAS‑Chemikalien werden aufgrund ihrer Langlebigkeit und Mobilität in der Umwelt als problematisch eingestuft. Der 3M‑Vergleich adressiert Ansprüche öffentlicher Wassersysteme in den USA; er sieht Zahlungen zur Unterstützung von Überwachung, Behandlung und Sanierung vor. Die aktuelle Teilzahlung an New Hampshire betrifft ausschließlich öffentliche Systeme; individuelle Schadensersatzfragen oder private Brunnen sind davon nicht erfasst und unterliegen separaten rechtlichen Verfahren, sofern gegeben.
Die heutige Meldung bezieht sich auf die bestätigte Zahlungseingangslage in New Hampshire. Prognosen zu künftigen Auszahlungen beruhen auf den veröffentlichten Vergleichsmodalitäten und können sich mit der Abwicklung einzelner Anspruchsklassen ändern.
Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).