Politik

Senatsausschuss befragt Jack Smith zu früheren Trump-Ermittlungen

Der Justizausschuss des US-Senats vernimmt Sonderermittler Jack Smith öffentlich in Washington, D.C. – im Fokus stehen Vorwürfe der Amtsüberschreitung und sein Umgang mit Ermittlungen zu Donald Trump.

Der Justizausschuss des US-Senats hält am 29. September 2026 in Washington, D.C., eine öffentliche Anhörung mit Sonderermittler Jack Smith ab. Im Mittelpunkt stehen die republikanischen Vorwürfe, Smith habe im Zuge früherer Untersuchungen zu Donald Trump Kompetenzen überschritten und den Kongress unangemessen ins Visier genommen. Die Sitzung findet ab 9 Uhr im Raum 216 des Hart Senate Office Building statt und läuft unter dem Titel Oversight of Jack Smith’s Abuse of Authority and the Targeting of Republicans and Related Matters.

Republikanische Senatoren werfen Smith unter anderem vor, Verbindungs- und Telefondaten von Mitarbeitenden des Kongresses angefordert sowie gerichtliche Geheimhaltungsanordnungen erwirkt zu haben. Sie berufen sich dabei auf interne Unterlagen und frühere Schriftwechsel und verweisen auf mögliche Verletzungen der verfassungsrechtlich geschützten Speech-or-Debate-Klausel. Smith hat die Vorwürfe zurückgewiesen; aus seiner Sicht folgten die Maßnahmen geltenden Richtlinien des Department of Justice und gerichtlichen Auflagen. Konkrete Beweistatsachen müssen in der Anhörung oder durch veröffentlichte Dokumente belegt werden.

Demokratische Mitglieder des Senate Judiciary Committee betonen die Bedeutung unabhängiger Strafverfolgung und die Notwendigkeit, sensibles Beweismaterial vor Beeinflussung zu schützen. Sie verweisen auf etablierte Abläufe beim Department of Justice, etwa interne Genehmigungen für Durchsuchungen, Datenanforderungen und die enge Kontrolle durch Bundesgerichte. Zugleich wollen sie überprüfen, ob politische Einflussnahmen die Arbeit der Ermittler beeinträchtigt haben.

Jack Smith leitete die Bundesverfahren, die die Handlungen von Donald Trump nach der Präsidentschaftswahl 2020 und im Umgang mit Verschlusssachen betrafen. Die heutige Befragung zielt nicht auf Urteile in diesen Verfahren, sondern auf die Aufsicht über die Arbeitsweise eines Sonderermittlers und die Grenzen der Exekutivbefugnisse. Der Ausschuss kann Empfehlungen zu Richtlinien des Department of Justice aussprechen oder weitere Unterlagen anfordern; über strafrechtliche Schritte entscheiden Gerichte und Staatsanwälte, nicht das Gremium selbst.

Der politische Einsatz ist hoch. Republikaner sehen in der Befragung einen Test für die Rechenschaftspflicht von Ermittlern, die aus ihrer Sicht republikanische Amtsträger unverhältnismäßig ins Visier genommen haben. Demokraten warnen vor einer Aushöhlung professioneller Standards durch parteipolitischen Druck. Ob die Anhörung kurzfristig zu verfahrensrechtlichen Änderungen führt, ist offen. Maßgeblich werden die unter Eid gemachten Aussagen, protokollierte Belege und nachträglich veröffentlichte Anhörungsunterlagen sein.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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