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Supreme Court erlaubt vorläufig Abschiebungen in Drittstaaten

Der Supreme Court hat am 29. September 2026 der Regierung von Donald Trump per Eilentscheidung vorläufig gestattet, Migranten in Drittstaaten abzuschieben. Die Grundsatzfragen sollen in der Dezember-Sitzungsperiode verhandelt werden.

Der Supreme Court in Washington, D.C., hat am 29. September 2026 per Eilbeschluss zugelassen, dass die Regierung von Donald Trump ihre umstrittene Praxis fortsetzt, Migranten in Drittstaaten abzuschieben. Die Anordnung gilt bis zur Klärung der Rechtsfragen in einer mündlichen Verhandlung, die für die Dezember 2026-Sitzungsperiode terminiert ist.

Die Entscheidung hebt Urteile unterer Instanzen nicht endgültig auf, setzt deren aufschiebende Wirkung jedoch vorläufig außer Kraft. Damit kann die Verwaltung Rückführungen planen und durchführen, bis das höchste Gericht die Sache in der Hauptsache prüft und entscheidet. Ein Endurteil über die Rechtmäßigkeit der Praxis ist damit noch nicht verbunden.

Im Kern geht es um eine seit 2025 angewandte Linie des Department of Homeland Security, nach der Menschen mit rechtskräftigen Abschiebungsbescheiden in Länder verbracht werden können, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Kritikerinnen und Kritiker argumentieren, Betroffene erhielten unzureichende Möglichkeiten, Gefährdungen im Zielstaat geltend zu machen, und verweisen auf völkerrechtliche Schutzpflichten. Befürworter in der Regierung halten dagegen, die Maßnahmen entlasteten das Einwanderungssystem und stützten sich auf bilaterale Zusicherungen sowie bestehendes Bundesrecht.

Anlass des Eilbeschlusses war ein Verfahren, in dem ein Bundesberufungsgericht Einschränkungen gegen die Drittstaatenabschiebungen verfügt hatte. Das Justizministerium beantragte daraufhin beim Supreme Court die vorläufige Aussetzung dieser Beschränkungen, bis die Grundsatzfragen geklärt sind. Der Supreme Court gab dem Gesuch statt und setzte zugleich Fristen für Schriftsätze, um eine zügige Behandlung in der Dezember-Sitzung zu ermöglichen.

Rechtlich stehen mehrere Fragen im Raum: Welche Verfahrensgarantien müssen vor einer Überstellung in ein Drittland gewährt werden? Wie sind nationale Abschiebungsregeln mit dem Verbot der Zurückweisung in Folter oder Verfolgung zu vereinbaren? Und in welchem Umfang dürfen Bundesgerichte landesweit wirkende Anordnungen erlassen? Die vorläufige Entscheidung deutet auf ein Interesse des Supreme Court hin, diese Punkte zeitnah zu klären, sie nimmt das Ergebnis der späteren Hauptsache aber nicht vorweg.

Für die Einwanderungspolitik der Vereinigten Staaten hat die Anordnung unmittelbare Folgen: Abschiebungen können vorerst breiter umgesetzt werden. Für Betroffene bleibt maßgeblich, ob und in welchem Umfang sie vor einer Überstellung Zugang zu Verfahren erhalten, in denen individuelle Risiken geprüft werden. Diese Fragen werden nun Gegenstand des Oralarguments im Dezember 2026 sein.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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