Kurzmeldung
Am Dienstag, dem 3. November 2026, verhandelt der Supreme Court in Washington, D.C. den Fall St. Mary Catholic Parish v. Roy. Streitpunkt ist, ob Colorado religiöse Anbieter aus dem staatlich finanzierten universal preschool ausschließen darf, wenn diese aufgrund kirchlicher Vorgaben Familien gleichgeschlechtlicher Eltern nicht aufnehmen. Kläger sind die Archdiocese of Denver, zwei Pfarreien mit Vorschulen und betroffene Eltern. Beklagte ist Lisa Roy, die Leiterin des Colorado Department of Early Childhood.
Colorado hatte das Programm mit Proposition EE im Jahr 2020 geschaffen. Es gewährt Familien für vierjährige Kinder eine staatliche Leistung für 15 Stunden Vorschulbetreuung pro Woche. Teilnahmebedingung für Träger ist eine Gleichbehandlungszusage, die ausdrücklich auch sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität umfasst. Die zuständige Behörde verweigerte katholischen Vorschulen die Teilnahme, solange sie diesen Antidiskriminierungsstandard nicht anerkennen; Ausnahmen wurden nicht gewährt.
Vor dem Supreme Court steht damit die Auslegung der Free Exercise Clause des First Amendment. Die Kläger argumentieren, der Staat dürfe religiöse Träger nicht von einem allgemein zugänglichen Förderprogramm ausschließen, nur weil sie ihre religiösen Überzeugungen praktizieren. Colorado und Unterstützerinnen und Unterstützer der Antidiskriminierungsregeln halten dagegen, öffentliche Gelder dürften nicht an Einrichtungen fließen, die bestimmte Familien systematisch ausschließen; die Teilnahmebedingungen gälten für alle Anbieter gleichermaßen.
Der Fall hat über Colorado hinaus Gewicht. Eine Entscheidung könnte klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Religionsfreiheit Ausnahmen von allgemeinen Antidiskriminierungsauflagen in staatlich finanzierten Bildungsprogrammen erzwingt. Je nach Ausgang sind Auswirkungen auf ähnliche Fördermodelle in anderen Bundesstaaten zu erwarten, etwa bei der Vergabe von Gutscheinen oder Vertragspartnerschaften im frühkindlichen Bereich.
Zugeschriebene Einschätzungen fallen unterschiedlich aus: Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einem Präzedenzfall, der Benachteiligungen für Kinder aus LGBTQ-Familien verstetigen könnte. Vertreter religiöser Träger sehen umgekehrt die Gefahr, dass der Staat religiöse Anbieter faktisch ausschließt, wenn er Bedingungen setzt, die sie aus Glaubensgründen nicht erfüllen können. Das Urteil wird erst in den kommenden Monaten erwartet.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).