Umwelt

U.S. Fish and Wildlife Service schreibt Zuschüsse für Flächenankauf im Artenschutz aus

Der U.S. Fish and Wildlife Service hat die Förderlinie „Habitat Conservation Plan Land Acquisition Grants“ erneut ausgeschrieben. Antragsberechtigt sind ausschließlich US-Bundesstaaten und Territorien; die Mittel stammen aus dem Land and Water Conservation Fund über…

Kurzmeldung

Der U.S. Fish and Wildlife Service hat die Förderlinie „Habitat Conservation Plan Land Acquisition Grants“ neu aufgelegt. Die Zuschüsse werden über den Cooperative Endangered Species Conservation Fund bereitgestellt und mit Mitteln aus dem Land and Water Conservation Fund finanziert. Gefördert werden ausschließlich Anträge von US-Bundesstaaten und US-Territorien; direkte Zuwendungen an private Antragsteller sind nicht vorgesehen.

Gefördert werden Landankäufe in Fee Simple oder dauerhafte Schutzdienstbarkeiten, sofern sie der dauerhaften Sicherung von Lebensräumen dienen, die mindestens einer in einer aktiven Genehmigung nach Section 10(a)(1)(B) des Endangered Species Act zugunsten kommen. Die Fördermittel ergänzen die Minimierungs-, Kompensations- und Monitoringpflichten aus Genehmigungsverfahren, ersetzen diese Pflichten jedoch nicht.

Voraussetzung für die Antragstellung ist eine gültige Kooperationsvereinbarung nach Section 6 des Endangered Species Act zwischen dem jeweiligen Bundesstaat oder Territorium und dem U.S. Fish and Wildlife Service. Üblich ist eine nichtbundesstaatliche Kofinanzierung in Höhe von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten; für Projekte, an denen zwei oder mehr Staaten oder Territorien gemeinsam arbeiten, kann ein reduzierter Eigenanteil von 10 Prozent gelten. Die vollständigen Anforderungen, Fristen und Formvorgaben sind in der Notice of Funding Opportunity und den Unterlagen auf Grants.gov bzw. Grantsolutions.gov dokumentiert.

Seit der Einrichtung des Programms im Haushaltsjahr 1997 zielt die Maßnahme auf die strategische Sicherung von Kernghabitaten, Korridoren und Flächen, deren Schutz die Erholung gelisteter Arten fördert oder eine spätere Listung verhindern kann. Priorität erhalten Projekte, die nachweislich zentrale Rückzugsräume sichern, Wanderkorridore erhalten oder Schlüsselbedrohungen wie Habitatfragmentierung reduzieren.

Für staatliche Naturschutzbehörden bieten die Zuschüsse zusätzliche Möglichkeiten, Flächen langfristig zu sichern, die über die Verpflichtungen einzelner Genehmigungsnehmer hinausgehen. Über die Vergabe an konkrete Projekte entscheidet die Behörde nach Abschluss des Antrags- und Bewertungsverfahrens; es gibt keine vorab festgelegten Empfänger oder Regionen.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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