Alaska

Peltola weist Vorwürfe zu Namensdoppel auf Alaskas Wahlzettel zurück

Die Demokratin Mary Peltola bestreitet, von Bemühungen gewusst zu haben, einen zweiten Bewerber namens Dan Sullivan in Alaskas Senatswahl zu platzieren. Das Justizministerium klagt gegen den Staat Alaska wegen möglicher Wählerverwirrung.

Die demokratische Senatskandidatin Mary Peltola hat Vorwürfe zurückgewiesen, ihr Umfeld habe auf die Aufnahme eines weiteren Bewerbers namens Dan Sullivan in den Stimmzettel der Senatswahl in Alaska hingewirkt. Sie habe davon nichts gewusst, sagte Peltola am 29. Oktober 2026 bei einem Auftritt in Juneau. Der Amtsinhaber im Senat, der Republikaner Dan Sullivan, bewirbt sich ebenfalls um die Wiederwahl.

Der Schritt folgt auf eine zivilrechtliche Klage des Justizministeriums gegen den Staat Alaska und dessen Wahlbehörden vor dem US‑Bezirksgericht in Anchorage. Nach öffentlich zugänglichen Gerichtsdokumenten wurde die Klage am 22. Oktober 2026 eingereicht und am 29. Oktober 2026 ergänzt. Die Behörde argumentiert, die gleichzeitige Kandidatur eines Daniel J. Sullivan Jr. könne Wählerinnen und Wähler irreführen und die Integrität des Wahlverfahrens gefährden. Der Staat Alaska hält die Klage für unbegründet und beantragt die Abweisung.

Mehrere Medien berichten über Kontakte zwischen Beratern demokratischer Kampagnenorganisationen, darunter dem Democratic Senatorial Campaign Committee, und dem zusätzlichen Bewerber. Peltolas Kampagne und staatliche Stellen bestreiten eine direkte Beteiligung. Bestätigte Belege für eine Weisung oder Finanzierung durch Peltolas Team liegen bislang nicht vor; die rechtlichen Vorwürfe sind nicht gerichtlich festgestellt.

Alaska nutzt ein Rangwahlsystem (ranked choice voting), bei dem Kandidierende in einer Wahlliste nach Präferenzen gereiht werden. In diesem Verfahren könnten sich zwei nahezu gleich benannte Kandidaten auf die Stimmabgabe und spätere Auszählungsrunden auswirken. Das Justizministerium stützt sich in seiner Klage unter anderem auf bundesrechtliche Wahlgarantien; Fachleute bewerten die Zuständigkeit und Erfolgsaussichten unterschiedlich. Alaska verweist auf bestehende Prüfmechanismen und die Verantwortung der Wählerbildung.

Politisch ist der Streit von bundesweiter Bedeutung: Das Ergebnis in Alaska kann die Mehrheitsverhältnisse im künftigen US‑Senat beeinflussen. Unabhängig vom juristischen Ausgang hat die Auseinandersetzung die Debatte über taktische Kandidaturen, Transparenz und Namensähnlichkeiten im Wahlrecht verschärft. Expertinnen und Experten betonen, dass die Unterstützung zusätzlicher Kandidaten für sich genommen nicht zwingend rechtswidrig ist, eine gezielte Täuschung von Wählern jedoch gegen Wahl- und Betrugsnormen verstoßen kann.

Stand jetzt bleiben die Kernfragen ungeklärt: Ob die Aufnahme des zweiten Namensvetters dem Gesetz entspricht, ob sie das Wahlergebnis beeinflussen könnte und ob Kampagnen oder Unterstützer unzulässig eingegriffen haben. Das Gericht in Anchorage befasst sich zunächst mit Anträgen auf Abweisung und Verfahrensfristen, während beide Seiten ihre Positionen nachschärfen. Peltola wirbt derweil dafür, die Auseinandersetzung nicht über inhaltliche Fragen des Wahlkampfs zu stellen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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